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AGB

Stand: Oktober 2008

1. Allgemeines – Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Angebot – Auftrag
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Preise, Maße, Gewichte, Farben, Lieferzeitangaben oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese durch uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

3. Preise – Zahlungsbedingungen
Die Preise richten sich nach unserer jeweils gültigen Preisliste. Sämtliche Preise sind freibleibend und gelten nicht für Nachlieferungen. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Lager Stockach”, einschließlich normaler Verpackung.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Bei Erstaufträgen liefern wir nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Die Nachnahmegebühren sind vom Käufer zu tragen.
Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Bei schriftlich erteilter Bankeinzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung innerhalb 10 Tage nach Rechnungsdatum abzüglich 3% Skonto.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Zahlungen werden immer auf die ältesten offenen Forderungen angerechnet, auch wenn der Kunde eine andere Bestimmung getroffen hat.

4. Fälligkeitszinsen – Zahlungsverzug
Bei Überschreiten von Zahlungsterminen werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
Befindet sich der Kunde in Verzug, so können die Kosten einer Mahnung und der Rechtsverfolgung, einschließlich aller hierzu erforderlichen Maßnahmen (z.B. Einholen von Auskünften, Einschaltung eines Inkassobüros), dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Vor der vollständigen Zahlung fälliger Beträge einschließlich Zinsen und etwaiger Kosten sind wir zu weiteren Lieferungen aus laufenden Verträgen nicht verpflichtet.
Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder sollten uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, so können wir alle noch offenen Forderungen sofort fällig stellen, auch soweit sie gestundet, Sicherheit für sie gegeben oder Wechsel ausgestellt sind. Wir sind in diesem Falle berechtigt, unbeschadet weitergehender Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, Sicherheiten zu fordern oder nach angemessener Nachfrist von Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

5. Lieferzeit
Genannte Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es ist schriftlich ausdrücklich anderes vereinbart worden. Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Käufer übergegangen ist. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Wird eine Lieferfrist aus von uns zu vertretenen Gründen um mehr als einen Monat überschritten und ist eine vom Käufer nach Eintritt des Verzuges zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Transportverzögerungen oder Streiks entbinden uns für die Dauer solcher Ereignisse von der Pflicht zur fristgemäßen Lieferung. Wird durch derartige unvorhersehbare Ereignisse eine Lieferung um mehr als zwei Monate verzögert, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

6. Versand und Gefahrenübergang – Versand- und Verpackungskosten
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt der Versand ab Lager Stockach. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer oder sonstigen Transporteur auf den Kunden über. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Versandkosten für Aufträge unter 500,00 Euro Warenwert gehen zu Lasten des Käufers. Aufträge über 500,00 Euro Warenwert werden kosten- und aufwandsgünstig frei Bestimmungsort zugestellt. Rückstände von Teillieferungen und Nachlieferungen erfolgen versandkostenfrei.
Bei Expresssendungen auf Wunsch des Käufers wird die Frachtkostendifferenz in Rechnung gestellt.
Eventuelle Rücksendungen müssen in jedem Falle zuvor avisiert werden. Bei allen anderen Sendungen kann die Annahme abgelehnt werden. Gleiches gilt für unfreie Rücksendungen.
Bei berechtigter Reklamation erstatten wir die Versandkosten für die Rücksendung. In allen anderen Fällen hat der Kunde die Versandkosten zu tragen.
Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

7. Umtausch bestellter Ware
Gelieferte Ware ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Sofern wir einem Umtausch im Einzelfall ausnahmsweise zustimmen, behalten wir uns vor, dem Käufer 25% des fakturierten Nettowertes, zzgl. Mehrwertsteuer, zu belasten.

8. Haftung
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist mangelhaft, beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen – auf Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Vertragsrücktritt, wobei wir das Recht haben, innerhalb angemessener Frist unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz zu liefern und Nachbesserung zu leisten.
Mängel müssen uns unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln spätestens nach 5 Tagen nach Entgegennahme der Ware, bei nicht sogleich erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit – schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Abnehmer. Die Gewährleistung endet spätestens 12 Monate, nachdem die Ware unser Lager verlassen hat.
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9. Eigentumsvorbehaltssicherung
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; er haftet auch für den zufälligen Untergang der Vorbehaltsware.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

10. Rechtsnachfolge
Die Rechte und Pflichten aus Verträgen und sonstigen Rechtsverhältnissen gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger der Vertragspartner über. Der Kunde ist verpflichtet, uns jede Änderung, insbesondere die seiner Firmenbezeichnung oder Rechtsform, unaufgefordert mitzuteilen. Für etwaige Nachteile, die uns aus einer unterlassenen oder verspäteten Mitteilung entstehen, haftet der Kunde.

11. Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer enthaltenen Daten zu verarbeiten, soweit es nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist.

12. Gerichtsstand – Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist der Sitz unserer Gesellschaft.

13. Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser AGB ganz der teilweise unwirksam sein oder werden, soll hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen sein, sondern die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Sinn nächstliegende wirksame Bestimmung ersetzt werden.